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Hygienerecht

Hygienerecht

Das Hygienerecht basiert auf den EG-Verordnungen Nr. 852/2004, Nr. 853/2004 sowie der VO (EU) 2017/625. In der VO (EU) 2017/625 sind die Vorgaben zu den lebensmittelrechtlichen Kontrollen, insbesondere bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung hervorzuheben. Hier müssen wir immer wieder feststellen, dass die Vorgaben in der Bundesrepublik Deutschland sehr oft nicht gesetzeskonform angewendet werden und so zu Nachteilen bei den Betroffenen führen. Der Themenbereich Schlachttier- und Fleischuntersuchung bildet so auch einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Zur Einhaltung der hygienerechtlichen Vorgaben erstellen und prüfen wir u. a. vorhandene HACCP-Konzepte unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zur Gefahrenabwehr und Minimierung aller potentiellen Risiken.

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